1. Buchen allgemein
Buchen können Sie täglich über unsere Internetseite oder telefonisch über 06535-9499720. Täglich geöffnet. - Wenn bei Ihrer Buchung Nachlässe in Frage kommen, können Sie diese nur erhalten, wenn Sie sie sofort bei der Buchung angefragt haben. Nachträglich können keine Nachlässe gewährt werden. Nachlässe und Arrangements werden nur bei einer beschränkten Anzahl von Ferienunterkünften/Campingplätzen gegeben. Bei Arrangements sind eventuelle Preisnachlässe nicht gültig. Kombinationen von Nachlässen sind nicht möglich, es sei denn, es ist etwas anderes genannt. Nicht alle unsere Ferienunterkünfte und Campingplätze sind für u.a. Schulen, Vereine (Jugend-)Gruppen und/oder für geistig bzw. körperlich Behinderte geeignet. Diese Gruppen haben sich vor der Buchung mit der Leitung unseres Call-Centers in Verbindung zu setzen. Diese wird Sie beraten, ob die gewählten Ferienunterkünfte/Campingplätze für diese Gruppe(n) geeignet sind. Geschieht dies nicht, kann Ihnen der Zugang zu den Ferienunterkünften/ Campingplätzen ohne Rückzahlung der Reisesumme verwehrt werden. Für allein reisende Jugendliche unter 21 Jahre werden nur eine beschränkte Anzahl Ferienunterkünfte/Campingplätze reserviert. Diese Jugendlichen müssen vor der Buchung immer mit der Leitung unseres Call-Centers Kontakt aufnehmen. Roompot bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Bestätigung per E-Mail zu erhalten, so dass Sie schneller im Besitz Ihrer Bestätigung sind.
2. Buchen Ferienunterkünfte
Nach Buchung des gewählten Zeitraums erhalten Sie eine Buchungsbestätigung in Form einer Buchungsbestätigung / Rechnung. Eine Anzahlung von 25% des Mietpreises ist sofort fällig (7 Tage nach Erhalt der Rechnung). Die zweite Rate ist bis spätestens 30 Tage vor Anreise zu zahlen. Bei kurzfristigeren Buchungen (Buchungen ab 8 Wochen vor Anreise) entfällt die Aufteilung in 2 Raten und der Reisepreis ist sofort fällig.
3. Bezahlung
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir Ihre Buchung gemäß den Recron-Bedingungen annullieren. Alle während Ihres Aufenthaltes gemachten Kosten, z.B. Telefonkosten usw. müssen am Abreisetag bezahlt sein.
4. Änderungen und Annullierungen
Wenn Sie nach der Buchung den Zeitraum Ihres Aufenthaltes ändern möchten, ist dies für Buchungen von Mietobjekten in einem Zeitraum, in welchem Nachlässe zulässig sind bis zu 2 Wochen vor Ihrer Ankunft möglich. Änderungen in Zeiträumen, in welchen keine Nachlässe zulässig sind, sind bis zu 2 Monaten vor Ihrer Ankunft möglich. Extras beibuchen oder Ihren Aufenthalt verlängern ist auf Basis der Verfügbarkeit jederzeit möglich. Ändern einer bereits vorgenommenen Buchung kostet € 17,50 extra.
5. Anreise-Information
Ihre Anreise-Information erhalten Sie ca. 10 Tage vor Ihrer Ankunft per Post. Wenn Sie innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer Ankunft gebucht haben, erhalten Sie diese Information an der Rezeption.
6. Aufenthalt
Die Ferienunterkünfte sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr verfügbar. Bis wann Sie anreisen können, finden Sie in Ihrer Anreise-Information. Wenn Sie später kommen, geben Sie dies bitte rechtzeitig an die betreffende Rezeption durch. Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Datum ohne weitere Nachricht nicht angekommen sind, wird dies als eine Annullierung angesehen. Am Tag Ihrer Abreise müssen Sie die Ferienunterkunft vor 10.00 Uhr verlassen haben. Wir behalten uns das Recht vor, ab 8.00 Uhr morgens (Reinigungs-)Arbeiten in der Umgebung der Ferienunterkünfte vorzunehmen. Alle Gäste haben sich an unsere “Hausregeln” zu halten, welche im Parkreglement stehen. Dazu gehören auch die Regeln für die nächtlichen Ruhezeiten. Eine Übertretung dieser Regeln kann zu einer Verweisung vom Park führen, ohne dass eine Rückerstattung der Reisesumme erfolgt. Diese Parkreglements sind an der Parkrezeption erhältlich.
Wir haften in keiner Weise für:
1. Diebstahl, Verlust oder Schäden, gleichgültig welcher Art, die während oder in
Folge eines Aufenthalts auf unseren Parks/in den Ferienunterkünften erlitten werden;
2. defekte oder außer Betrieb gestellte technische Geräte und den Ausfall oder die
Schließung von Einrichtungen auf den Parks/in den Ferienunterkünften;
3. mündlich oder telefonisch erteilte Auskünfte;
4. Unbequemlichkeiten bzw. Belästigungen, welche außerhalb unserer Verantwortlichkeit
durch Dritte verursacht werden;
5. Folgen von Teilnahme an Sportkursen, Abenteuern und Aktivitäten, welche auf
dem Park organisiert werden.
6. Verschiedenes
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Von der Objekt-, Zimmer- oder Platz-Nummer, welche auf Ihrer Buchung steht, können nur Rechte abgeleitet werden, wenn hierfür der Vorzugswahl-Zuschlag bezahlt wurde. - Sollte die auf Ihrem Buchungsschein angegebene Objekt-, Zimmer- oder Platz-Nummer unvorhergesehener Weise nicht frei sein, so wird eine gleichwertige Alternative angeboten. - Der Mietpreis oder die Campingplatz-Gebühr für die Parks mit einem Hallen- oder Freibad oder einem Schwimmparadies versteht sich einschließlich Eintrittspreis für dieses Bad (ausgenommen Thermalbad Arcen). Wenn Sie einen Park gewählt haben, welcher kein Schwimmbad hat, finden Sie in diesem Magazin beim betreffenden Park die Information, ob Sie kostenlos ein Schwimmparadies auf einem anderen Park benutzen dürfen. - Die Zulassung von Haustieren ist auf den Parks unterschiedlich geregelt. Nicht in/auf allen Ferienunterkünften/ Campingplätzen/Parks sind Haustiere erlaubt. Fragen Sie hiernach bei Ihrer Buchung. Später anmelden eines Haustieres kann die Weigerung des Zutritts zum Park zur Folge haben, ohne dass ein Recht auf Rückzahlung der Reisesumme eintritt.
- Kaution
Sie werden alle Ferienunterkünfte sauber vorfinden. Es ist wichtig, dass Sie die Ferienunterkunft/Privat-Sanitäranlage nach den Bedingungen, wie Sie auf der Info-Karte oder im Reinigungswegweiser im Service-Set in Ihrer Ferienunterkunft/ Privat-Sanitäranlage stehen, auch wieder verlassen. Mit Bezug auf diese “Endkontrolle” sind wir auf den meisten Parks gezwungen, eine Kaution pro gebuchtem Objekt pro Zeitraum in Rechnung zu stellen. Dies trifft außerdem für die Sanitär-Einheiten auf den Komfort-Plus-Plätzen und Kingsize-Plätzen zu. Wann eine derartige Kaution zutreffend ist, finden Sie bei den Preisen. Eventuell bei Ihrer Abreise offen stehende Posten werden mit Ihrer Kaution verrechnet. Sie werden hierüber schriftlich informiert. Die Kaution wird spätestens 7 Tage nach Ihrer Abreise zurück überwiesen, wenn die Ferienunterkunft/Privat-Sanitäranlage nach unseren Vorschriften hinterlassen wurde und uns Ihre Bankverbindung und die Kontonummer bekannt sind. Sie können diese sofort bei Ihrer Buchung oder bei Ihrer Abreise angeben. Wenn Extra-Arbeiten vom Reinigungsbetrieb durchgeführt werden müssen, wird die Kaution einbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, in bestimmten Situationen/Zeiträumen eine (zusätzliche) Kaution/ Reinigung/Extra-Wäsche in Rechnung zu stellen. PS: Das Recht auf Rückzahlung der Kaution verfällt nach zwei Jahren.
- Örtliche Abgaben
Alle Preise verstehen sich exklusive örtlicher Abgaben. Der zutreffende Betrag ist von der Gemeinde, in der Sie übernachten, abhängig und wird jährlich von der zuständigen Gemeinde festgesetzt. Örtliche Abgaben sind für alle Personen ab 0 Jahren zahlbar.
- Bei Beträgen unter € 10,- findet keine Erstattung statt.
- Beigebuchte Gaststättenschecks werden beim Einchecken auf dem Park ausgehändigt und können nur in den Gaststättenbetrieben der Roompot und Euroase Ferienhausparks, Campingparks und Campingresorts ausgegeben werden. Die Gaststättenschecks gelten jeweils bis zum auf dem Scheck angegebenen Verfall-Datum. Auf die Gaststättenschecks wird kein Bargeld zurück gegeben und restliche Schecks können auch nicht zurückgenommen werden.
- Nicht alle Parkeinrichtungen/Gaststätten sind in der Vor- und Nachsaison zu allen Zeiten geöffnet.
- Wegen des Frostes werden im Winterzeitraum (November - März) die Wasserhähne und Spülküchen/Sanitäreinheiten auf allen Campingplätzen abgesperrt. Sie können dann selbstverständlich die Sanitärgebäude benutzen.
- Pro Ferienunterkunft sind in verschiedenen Fällen 1 oder 2 Baby(s)/Kleinkind(er) bis zu 4 Jahren über die maximal zulässige Personenzahl hinaus erlaubt. Hierfür ist kein Extra-Bett und kein übriges Inventar vorhanden. Fragen Sie hiernach bei Ihrer Buchung.
- Für die meisten Ferienunterkünfte können Kindermöbel gemietet werden. Leider garantiert dies nicht, dass auch alles in den Schlafzimmern der Ferienunterkunft aufgestellt werden kann. (Fragen Sie hiernach bei Ihrer Buchung.)
- Alle Ferienunterkünfte haben eine persönliche Einrichtung.
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RECRON-BEDINGUNGEN
Hier finden Sie einen Auszug aus den Recron-Bedingungen, welche für Ihren Vertrag zutreffend sind. Diese RECRON-Bedingungen kamen im Januar 2003 in Zusammenarbeit mit dem niederländischen Verbraucherverband
“Consumentenbond” und dem niederländischen Touringclub ANWB im Rahmen der Koordinationsgruppe Selbstregulierungsberatung (CZ) des niederländischen Sozial- und Wirtschaftsrates (SER) zustande und treten zum 1. April 2003 in Kraft.
Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen sind nachstehend aufgeführte Begriffe wie folgt zu verstehen:
Ferienunterkunft: Zelt, Klappwohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim, Wohnwagen, Ferienhaus, Sommerhäuschen, Wanderhütte und dergleichen;
Campingmittel: Zelt, Klappwohnwagen, Wohnmobil, Wohnwagen u.ä.;
Platz: Jede im Vertrag näher anzugebende Stell-Möglichkeit für ein Campingmittel;
Touristischer Platz: Ein Platz, welcher für ein Campingmittel für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten zur Verfügung steht;
Saisonplatz: Ein Platz, welcher für ein Campingmittel für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten und höchstens acht Monaten zur Verfügung steht;
Unternehmer: Der Betrieb, die Einrichtung oder der Verein, der dem Urlauber die Ferienunterkunft/den Platz zur Verfügung stellt;
Urlauber: Derjenige, der mit dem Unternehmer den Vertrag mit Bezug auf die Ferienunterkunft/den Platz abschließt;
Mit-Urlauber: Die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en);
Dritte: Jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder sein Mit-Urlauber/einer seiner Mit-Urlauber ist;
Vereinbarter Preis: Die Vergütung, welche für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis inbegriffen ist;
Kosten: Alle mit dem Betrieb des Erholungsbetriebes zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
Informationen: Schriftliche/elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln mit Bezug auf den Aufenthalt;
Konfliktkommission: Konfliktkommission Freizeit und Erholung in Den Haag (Geschillencommissie Recreatie te ´s-Gravenhage), gebildet von ANWB, Verbraucherverband und RECRON;
Annullierung: Die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Urlauber, vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
Dauer und Ablauf des Vertrags
Der Vertrag wird nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums automatisch von Rechts wegen beendet, ohne dass dazu eine Kündigung notwendig ist.
Preis und Preisänderung
1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgesetzt hat.
2. Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers in Folge einer Änderung der Lasten und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft/den Platz oder den Urlauber beziehen, Extra-Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Urlauber berechnet werden.
Bezahlung
1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euro zu leisten, es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung
des vereinbarten Preises.
3. Wenn der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft/zum Platz zu verweigern, unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
4. Die dem Unternehmer bei angemessener Handlungsweise nach einer Inverzugsetzung entstandenen außergerichtlichen Kosten gehen zu Lasten des Urlaubers. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher Zahlungsaufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.
Annullierung
1. Bei Annullierung hat der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:
Bei Stornierung bis 42 Tage vor Anreise 30% des vereinbarten Preises;
Bei Stornierung zwischen 42 bis 28 Tagen vor Anreise 60% des vereinbarten Preises;
Bei Stornierung zwischen 28 bis 1 Tag vor Anreise 90% des vereinbarten Preises;
Bei Stornierung am Anreisetag oder nicht Anreise 100% des vereinbarten Preises.
2. Die Entschädigung wird im entsprechenden Verhältnis abzüglich der Verwaltungskosten zurück erstattet, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts gebucht wird.
Benutzung durch Dritte
1. Benutzung der Ferienunterkunft/des Platzes durch Dritte ist nur erlaubt, wenn der Unternehmer dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
2. An die Erteilung dieser Zustimmung können Bedingungen gestellt werden, welche dann im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.
Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber hat den vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.
Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei einer schuldhaften Nachlässigkeit und/oder einer unrechtmäßigen Handlung
1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
a. wenn der Urlauber, der/die Mit-Urlauber und/oder Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/oder die Vorschriften der Obrigkeit trotz vorheriger schriftlicher Warnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/erfüllen bzw. einhält/einhalten, dies in solchem Maße, dass dem
Unternehmer billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
b. wenn der Urlauber, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, den Unternehmer und/oder Mit-Urlauber belästigt oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes verdirbt;
c. wenn der Urlauber, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft/das Campingmittel benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
d. (Im Falle von Camping) Wenn das Campingmittel des Urlaubers nicht die allgemein anerkannten Sicherheitsnormen erfüllt.
2. Wenn der Unternehmer eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies dem Urlauber durch persönlich ausgehändigten Brief mitzuteilen. In diesem Brief hat er den Urlauber auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Streitigkeit der Konfliktkommission vorzulegen. Weiter hat er dem Urlauber mitzuteilen, welche Frist, wie nachstehend aufgeführt, dabei einzuhalten ist. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.
3. Nach einer Kündigung hat der Urlauber dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft/der Camping-Stellplatz geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb von 4 Stunden, verlassen ist.
4. Der Urlauber bleibt prinzipiell verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu bezahlen.
Instandhaltung und Anlage
1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Freizeitgelände und die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu halten.
2. Der Urlauber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel/die gemietete Ferienunterkunft und der dazu gehörende Platz im gleichen Pflegezustand bleibt.
3. Dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder Dritten ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden, Antennen aufzustellen, Einzäunungen oder Trennungen anzubringen sowie Bauwerke oder andere Einrichtungen gleich welcher Art am, auf, unter oder um das Campingmittel/die Ferienunterkunft herum
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmers aufzustellen/anzubringen.
4. (ausgenommen Ferienunterkünfte) Der Urlauber bleibt zu jeder Zeit dafür verantwortlich, dass das Campingmittel umstellbar/beweglich bleibt.
Gesetzgebung und Regeln Camping-Stellplätze
1. Der Urlauber hat jederzeit dafür zu sorgen, dass das von ihm aufgestellte Campingmittel sowohl innen wie außen alle Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt, welche von der Obrigkeit oder vom Unternehmer mit Bezug auf die Umwelt-Maßregeln für seinen Betrieb an das Campingmittel gestellt werden (können). Der Urlauber ermächtigt durch seine Unterschrift dieses Vertrages den Unternehmer und die von diesem angewiesenen Personen, sich zum Campingmittel des Urlaubers Zugang zu verschaffen, um das Campingmittel regelmäßig auf
diese Forderungen hin zu kontrollieren. Diese Kontrolle muss vorher vom Unternehmer schriftlich angekündigt werden.
2. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen aus der EFCO Charter 'Beheersing van externe risico's op kampeerbedrijven' (EFCO = Europäische Föderation der Camping-Organisationen) einzuhalten. Der Inhalt dieser Charter ist auf den öffentlich zugänglichen Seiten der RECRON-Site www.recron.nl in niederländischer Sprache nachzulesen.
3. LPG-Installationen (Autogas) sind auf dem Platz nur zugelassen, wenn sie sich in Motorfahrzeugen befinden und vom TÜV zugelassen sind.
4. Wenn der Urlauber aus Gründen von Feuerschutz-Vorschriften der Gemeinde vorsorgliche Maßregeln nehmen muss
- zum Beispiel das zur Hand haben eines zugelassenen Feuerlöschers - muss der Urlauber diese Vorschriften korrekt erfüllen.
Gesetzgebung und Regeln Ferienunterkünfte
1. Der Unternehmer sorgt jederzeit dafür, dass die Ferienunterkunft sowohl innen wie außen alle Umwelt- und Sicherheitsvorschriften erfüllt, welche von der Obrigkeit an den Unternehmer mit Bezug auf die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Mit-Urlauber und/oder Dritte, welche ihn besuchen und/oder sich bei ihm aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhalten.
Haftung
1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen Schaden als Personenschaden und Schaden mit tödlichem Ausgang ist auf einen Höchstbetrag von € 455.000,00 pro Vorfall beschränkt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich hiergegen zu versichern.
2. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dies sei die Folge von Mängeln, welche dem Unternehmer anzulasten sind.
3. Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetterverhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
4. Der Unternehmer ist für Störungen der Versorgungseinrichtungen in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen haftbar, es sei denn, dass es sich um höhere Gewalt handelt.
5. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für Schaden, welcher durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selbst, den/die Mit-Urlauber und/oder Dritte verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder diesen Dritten angerechnet werden kann.
6. Der Unternehmer ist verpflichtet, wenn ihm vom Urlauber Belästigungen durch andere Urlauber gemeldet werden, passende Maßnahmen zu ergreifen.
7. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für Schaden, welcher durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selbst, den/die Mit-Urlauber und/oder Dritte verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Urlauber, dem/den Mit-Urlaubern und/oder diesen Dritten angerechnet werden kann.
Fredy Scharkowski
Burgstr. 2
54518 Kesten
Tel: 0049-(0)6535-9499720
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